Verantwortung für Mitarbeitergesundheit übernehmen
			
	
				… eine große Aufgabe. Wir entwickeln mit Ihnen ein innovatives Konzept, mit dem Sie Ihre Belegschaft für Gesundheit begeistern.
			
	
				Betriebliche Gesundheitsförderung
			
	
				Maßgeschneiderte betriebliche Gesundheitsförderung
			
Der Mensch steht für uns im Mittelpunkt! Daher nehmen wir Ihre Belegschaft gerne bereits bei der Konzepterstellung mit ins Boot. Wir entwickeln mit Ihnen innovative Gesundheitsangebote zu den Themen Essen, Kochen und Genießen. Dabei fördern wir die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter mit praxisorientierten Workshops, Seminaren, Vorträgen, Aktionen bei Gesundheitstagen und Beiträgen im Intranet.
	
				Unsere Schwerpunktthemen sind:
			
	
				Gesunde Verpflegung am Arbeitsplatz
			
	
				Typgerecht essen
			
	
				Richtig trinken
			
	
				Herzgesund essen
			
	
				Stressmanagement
			
	
				Kochevents
			
Wir betten Ihr Produkt in Ihr internes betriebliches Gesundheitsmanagement ein. Wir verraten Ihnen auch, warum Sie diese einzigartige Möglichkeit als Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette von Lebensmitteln nutzen sollten: Mit einem betrieblichen Gesundheitsmanagement fördern Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und schenken ihnen Wertschätzung. Erleben Ihre Mitarbeiter gleichzeitig, dass das Produkt, an dem sie täglich arbeiten, einen Beitrag zu einem gesunden Leben beisteuert, so stärkt das die Identifikation mit dem Unternehmen, gibt das Gefühl einer sinnhaften Tätigkeit und kann authentische Begeisterung hervorrufen. Das ist die beste Werbung für Ihr Unternehmen, Ihr Produkt und Ihren Geschäftserfolg.
	
				Top-Thema 2017
			
Gesunde Verpflegung am Arbeitsplatz
	
				Ergebnisse
			
Die richtigen Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung pushen den Geschäftserfolg, verbessern das Betriebsklima und stärken die Identifikation mit dem Unternehmen. Mitarbeitermotivation und natürlich Gesundheit und Wohlbefinden steigen.
	
				Interessant
			
Für gesundheitliche Fördermaßnahmen wird Unternehmen jährlich ein Steuerfreibetrag von 500,00 € pro Arbeitnehmer gewährt!
(EStG §3 Nr. 34 Betriebliche Gesundheitsförderung)
 
							 
			
							